Aktuelle Energiesituation in Weddelbrook veranschaulicht

Der EnergieMonitor der Schleswig-Holstein Netz GmbH veranschaulicht die aktuelle Energiesituation in den Kommunen, Ämtern und Landkreisen Schleswig-Holsteins: Er stellt die lokale Stromerzeugung z.B. aus Photovoltaik, Windkraft oder Biomasse dem örtlichen Stromverbrauch gegenüber.

Zudem zeigt er den Grad der Eigenversorgung und wann Strom aus dem Netz bezogen oder ins Netz eingespeist wird. So macht der EnergieMonitor den Stand der Energiewende auf lokaler Ebene sichtbar.

Hinsweis: Die auf Weddelbrooker Gemeindegebiet erzeugte Energie der bereits in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen wird zurzeit noch gänzlich vom Lentföhrdener EnergieMonitor erfasst. Das soll sich aber zum Jahresende ändern.

Balkonkraftwerke werden im Monitor ganr nicht angezeigt: 

Die SH Netz GmbH schreibt dazu auf ihrer Website: „Da Balkonkraftwerke nach aktueller Gesetzeslage nicht dem Netzbetreiber, sondern nur im Marktstammdatenregister gemeldet werden müssen, werden Balkonkraftwerke nicht im EnergieMonitor berücksichtigt. Hinzu kommt, dass Experten von einer hohen Dunkelziffer von aktiven, nicht angemeldeten Balkonkraftwerken ausgehen. Die Berücksichtigung findet also nur indirekt über den gesunkenen Verbrauch der Haushalte statt.“

Hier klicken zum EnergieMonitor für Weddelbrook:

Beispiel: Aktuelle Situation am Montag / 11. August / 14 Uhr
Grafik: SH Netz GmbH

Die SH Netz GmbH hat auch für zahlreiche andere Gemeinden und auch für Ämter im Kreis Segeberg EnergieMonitore eingerichtet, u.a. für

Pressemitteilung des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW):

Zur Vorstellung der neuen Regionalpläne Windenergie erklärt die wirtschafts-, energie- und klimapolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch:
„Was CDU und Grüne seit 2017 als Energiepolitik verkaufen, ist in Wahrheit
das Ergebnis jahrelanger Zwangsehe auf Kosten von Planung, Natur und
Beteiligung. Die bisherigen Regionalpläne sind schließlich nicht ohne Grund
gescheitert – teils vor Gericht, teils auf dem eigenen Reißbrett. Denn hier wird
nicht geplant, sondern ideologische Risse mit faulen Kompromissen gekittet.
Und das sieht man den Ergebnissen auch an.
410 Vorranggebiete klingen nach Fortschritt, doch der Weg dahin ist geprägt
von politischer Beliebigkeit. Erst wurde ein pauschaler 1000-Meter-Abstand
zur Wohnbebauung versprochen – wohlwissend, dass das die verfügbaren
Flächen stark einschränkt. Um das Defizit auszugleichen, mussten dann
Landschaftsschutzgebiete, Biotope und Küstenräume herhalten. Und jetzt
reichen in sogenannten vorbelasteten Gebieten plötzlich 800 Meter. Das ist
nicht konsequent. Das ist beliebig.
Statt aus alten Fehlern zu lernen, werden die Muster einfach weitergeführt:
zentralistische Steuerung, planerische Willkür und eine Beteiligungskultur,
die auf dem Papier existiert, aber praktisch kaum noch etwas bedeutet.
Denn die Kommunen vor Ort, die meist genau wissen, was machbar und
akzeptiert ist, sollen nach Gusto der Landesregierung auf Sicht entmachtet
werden. Sobald das Land seine eigenen Flächenziele erreicht hat, will
Schwarz-Grün die Gemeindeöffnungsklausel schon wieder einkassieren. Das
heißt im Klartext: Heute dürfen die Gemeinden noch mitreden, beim
nächsten Repowering oder bei künftigen Planungsanpassungen ist damit
aber wieder Schluss. Das schafft keinen Windfrieden, sondern Frust.
Zwei statt eigentlich vier Monate Frist für hunderte neue Vorrangflächen –
das ist kein ernsthafter Dialog, sondern ein Haken auf der Checkliste. Dabei
verändern sich Zuschnitte, Abstandszonen und technische
Rahmenbedingungen laufend – mit ganz realen Folgen für betroffene
Menschen. Und auch die Rechtssicherheit bleibt weiter fraglich. Schon 2019
hat Lars Harms (ehemaliger SSW-Fraktionsvorsitzender im Landtag SH) davor gewarnt, dass eine einzige erfolgreiche Klage reicht,
um dem Wildwuchs Tür und Tor zu öffnen. Diese Gefahr besteht weiter –
gerade weil auch diesmal wieder mehr aufs Tempo als auf tragfähige
Planung gesetzt wird.
Der SSW steht klar zur Energiewende. Wir wollen den Ausbau der Windkraft,
aber wir wollen ihn fair, transparent und mit echtem Schutz für Mensch und
Natur. Und wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger vor Ort mitentscheiden
können, ob und wo gebaut wird. Alles andere gefährdet nicht nur die
Akzeptanz, sondern auch die Ziele selbst. Diese Pläne sind davon weit
entfernt.

Quelle: SSW

Bürger-Beteiligungsverfahren „Windenergie an Land“

Seit dem 29. April 2025 konnten online auf BOB-SH eingesehen werden:
– Landesverordnung „Windenergie an Land“ im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEPWindVO);
– Plantext zu Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land einschließlich Begründung (Anlage 1 zu § 1 LEPWindVO);
– Umweltbericht (Anlage 3 zu § 1 LEPWindVO).

Karte zum Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land mit Zielen der Raumordnung:

Karte: Website der Landesregierung Schleswig-Holstein: BOB-SH

In diesem Zeitraum konnten die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ihre Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollten elektronisch übermittelt werden über die Online-Beteiligungsplattform BOB-SH mit der Internetseite www.bolapla-sh.de oder per E-Mail an windenergiebeteiligung@im.landsh.de oder per Post an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein / Landesplanungsbehörde 7 Referat IV 64, Düsternbrooker Weg 9224105 Kiel.

Stellungnahmen in mündlicher Form waren ausgeschlossen (§ 5 Absatz 6 Satz 3 LaplaG). Alle Stellungnehmenden wurden gebeten, ihre Stellungnahme der Landesplanungsbehörde nur einmal zu übermitteln, entweder über die Online-Beteiligungsplattform BOB-SH, per E-Mail oder per Post.

Weitere Informationen zum Landesentwicklungsplan Windenergie im Landesportal unter www.schleswig-holstein.de/windenergie.