Seit dem 29. April 2025 können online auf BOB-SH eingesehen werden:
– Landesverordnung „Windenergie an Land“ im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEPWindVO);
– Plantext zu Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land einschließlich Begründung (Anlage 1 zu § 1 LEPWindVO);
– Umweltbericht (Anlage 3 zu § 1 LEPWindVO).
– Karte zum Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land mit Zielen der Raumordnung:

Der Verordnungsentwurf, die Planunterlagen sowie ergänzende Unterlagen können auch bei der Landesplanungsbehörde (Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel) vom 21. Mai bis einschließlich 21. Juli 2025 jeweils Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 15 Uhr eingesehen werden.
Das Bürger-Beteiligungsverfahren beginnt am 21. Mai 2025 und endet mit Ablauf des 21. Juli 2025.
In diesem Zeitraum können die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ihre Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden über die Online-Beteiligungsplattform BOB-SH mit der Internetseite www.bolapla-sh.de oder per E-Mail an windenergiebeteiligung@im.landsh.de oder per Post an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein / Landesplanungsbehörde 7 Referat IV 64, Düsternbrooker Weg 9224105 Kiel.
Stellungnahmen in mündlicher Form sind ausgeschlossen (§ 5 Absatz 6 Satz 3 LaplaG). Alle Stellungnehmenden werden gebeten, ihre Stellungnahme der Landesplanungsbehörde nur einmal zu übermitteln, entweder über die Online-Beteiligungsplattform BOB-SH, per E-Mail oder per Post.
Weitere Informationen zum Landesentwicklungsplan Windenergie im Landesportal unter www.schleswig-holstein.de/windenergie.
Quelle: Text und Grafik von der Website der Landesregierung Schleswig-Holstein / bolapla-sh
Beitrag von Michael Zwicker