Bürger-Beteiligungsverfahren „Windenergie an Land“

Seit dem 29. April 2025 können online auf BOB-SH eingesehen werden:
– Landesverordnung „Windenergie an Land“ im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEPWindVO);
– Plantext zu Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land einschließlich Begründung (Anlage 1 zu § 1 LEPWindVO);
– Umweltbericht (Anlage 3 zu § 1 LEPWindVO).

Karte zum Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land mit Zielen der Raumordnung:

Karte: Website der Landesregierung Schleswig-Holstein: BOB-SH

In diesem Zeitraum können die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ihre Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden über die Online-Beteiligungsplattform BOB-SH mit der Internetseite www.bolapla-sh.de oder per E-Mail an windenergiebeteiligung@im.landsh.de oder per Post an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein / Landesplanungsbehörde 7 Referat IV 64, Düsternbrooker Weg 9224105 Kiel.

Stellungnahmen in mündlicher Form sind ausgeschlossen (§ 5 Absatz 6 Satz 3 LaplaG). Alle Stellungnehmenden werden gebeten, ihre Stellungnahme der Landesplanungsbehörde nur einmal zu übermitteln, entweder über die Online-Beteiligungsplattform BOB-SH, per E-Mail oder per Post.

Weitere Informationen zum Landesentwicklungsplan Windenergie im Landesportal unter www.schleswig-holstein.de/windenergie.