Termine:
Donnerstag,11. September: Sitzung der Gemeindevertretung / 19:30 Uhr / Dorfhaus / ➞ Zur Tagesordnung / ➞ Zur Niederschrift
"Demokratie heißt, sich in seine eigenen Angelegenheiten einzumischen." – Max Frisch (Schweizer Schriftsteller)
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Donnerstag,11. September: Sitzung der Gemeindevertretung / 19:30 Uhr / Dorfhaus / ➞ Zur Tagesordnung / ➞ Zur Niederschrift
Der EnergieMonitor der Schleswig-Holstein Netz GmbH veranschaulicht die aktuelle Energiesituation in den Kommunen, Ämtern und Landkreisen Schleswig-Holsteins: Er stellt die lokale Stromerzeugung z.B. aus Photovoltaik, Windkraft oder Biomasse dem örtlichen Stromverbrauch gegenüber.
Zudem zeigt er den Grad der Eigenversorgung und wann Strom aus dem Netz bezogen oder ins Netz eingespeist wird. So macht der EnergieMonitor den Stand der Energiewende auf lokaler Ebene sichtbar.
Hinsweis: Die auf Weddelbrooker Gemeindegebiet erzeugte Energie der bereits in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen wird zurzeit noch gänzlich vom Lentföhrdener EnergieMonitor erfasst. Das soll sich aber zum Jahresende ändern.
Balkonkraftwerke werden im Monitor ganr nicht angezeigt:
Die SH Netz GmbH schreibt dazu auf ihrer Website: „Da Balkonkraftwerke nach aktueller Gesetzeslage nicht dem Netzbetreiber, sondern nur im Marktstammdatenregister gemeldet werden müssen, werden Balkonkraftwerke nicht im EnergieMonitor berücksichtigt. Hinzu kommt, dass Experten von einer hohen Dunkelziffer von aktiven, nicht angemeldeten Balkonkraftwerken ausgehen. Die Berücksichtigung findet also nur indirekt über den gesunkenen Verbrauch der Haushalte statt.“
Hier klicken zum EnergieMonitor für Weddelbrook:
Die SH Netz GmbH hat auch für zahlreiche andere Gemeinden und auch für Ämter im Kreis Segeberg EnergieMonitore eingerichtet, u.a. für
Quelle: Schleswig-Holstein Netz GmbH
Verfasser: Michael Zwicker
Regionalpläne Windenergie: Und wieder nichts dazugelernt
Zur Vorstellung der neuen Regionalpläne Windenergie erklärt die wirtschafts-, energie- und klimapolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch:
„Was CDU und Grüne seit 2017 als Energiepolitik verkaufen, ist in Wahrheit
das Ergebnis jahrelanger Zwangsehe auf Kosten von Planung, Natur und
Beteiligung. Die bisherigen Regionalpläne sind schließlich nicht ohne Grund
gescheitert – teils vor Gericht, teils auf dem eigenen Reißbrett. Denn hier wird
nicht geplant, sondern ideologische Risse mit faulen Kompromissen gekittet.
Und das sieht man den Ergebnissen auch an.
410 Vorranggebiete klingen nach Fortschritt, doch der Weg dahin ist geprägt
von politischer Beliebigkeit. Erst wurde ein pauschaler 1000-Meter-Abstand
zur Wohnbebauung versprochen – wohlwissend, dass das die verfügbaren
Flächen stark einschränkt. Um das Defizit auszugleichen, mussten dann
Landschaftsschutzgebiete, Biotope und Küstenräume herhalten. Und jetzt
reichen in sogenannten vorbelasteten Gebieten plötzlich 800 Meter. Das ist
nicht konsequent. Das ist beliebig.
Statt aus alten Fehlern zu lernen, werden die Muster einfach weitergeführt:
zentralistische Steuerung, planerische Willkür und eine Beteiligungskultur,
die auf dem Papier existiert, aber praktisch kaum noch etwas bedeutet.
Denn die Kommunen vor Ort, die meist genau wissen, was machbar und
akzeptiert ist, sollen nach Gusto der Landesregierung auf Sicht entmachtet
werden. Sobald das Land seine eigenen Flächenziele erreicht hat, will
Schwarz-Grün die Gemeindeöffnungsklausel schon wieder einkassieren. Das
heißt im Klartext: Heute dürfen die Gemeinden noch mitreden, beim
nächsten Repowering oder bei künftigen Planungsanpassungen ist damit
aber wieder Schluss. Das schafft keinen Windfrieden, sondern Frust.
Zwei statt eigentlich vier Monate Frist für hunderte neue Vorrangflächen –
das ist kein ernsthafter Dialog, sondern ein Haken auf der Checkliste. Dabei
verändern sich Zuschnitte, Abstandszonen und technische
Rahmenbedingungen laufend – mit ganz realen Folgen für betroffene
Menschen. Und auch die Rechtssicherheit bleibt weiter fraglich. Schon 2019
hat Lars Harms (ehemaliger SSW-Fraktionsvorsitzender im Landtag SH) davor gewarnt, dass eine einzige erfolgreiche Klage reicht,
um dem Wildwuchs Tür und Tor zu öffnen. Diese Gefahr besteht weiter –
gerade weil auch diesmal wieder mehr aufs Tempo als auf tragfähige
Planung gesetzt wird.
Der SSW steht klar zur Energiewende. Wir wollen den Ausbau der Windkraft,
aber wir wollen ihn fair, transparent und mit echtem Schutz für Mensch und
Natur. Und wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger vor Ort mitentscheiden
können, ob und wo gebaut wird. Alles andere gefährdet nicht nur die
Akzeptanz, sondern auch die Ziele selbst. Diese Pläne sind davon weit
entfernt.
Seit dem 29. April 2025 konnten online auf BOB-SH eingesehen werden:
– Landesverordnung „Windenergie an Land“ im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEPWindVO);
– Plantext zu Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land einschließlich Begründung (Anlage 1 zu § 1 LEPWindVO);
– Umweltbericht (Anlage 3 zu § 1 LEPWindVO).
– Karte zum Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land mit Zielen der Raumordnung:
Der Verordnungsentwurf, die Planunterlagen sowie ergänzende Unterlagen konnten auch bei der Landesplanungsbehörde (Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel) vom 21. Mai bis einschließlich 21. Juli eingesehen werden.
In diesem Zeitraum konnten die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ihre Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollten elektronisch übermittelt werden über die Online-Beteiligungsplattform BOB-SH mit der Internetseite www.bolapla-sh.de oder per E-Mail an windenergiebeteiligung@im.landsh.de oder per Post an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein / Landesplanungsbehörde 7 Referat IV 64, Düsternbrooker Weg 9224105 Kiel.
Stellungnahmen in mündlicher Form waren ausgeschlossen (§ 5 Absatz 6 Satz 3 LaplaG). Alle Stellungnehmenden wurden gebeten, ihre Stellungnahme der Landesplanungsbehörde nur einmal zu übermitteln, entweder über die Online-Beteiligungsplattform BOB-SH, per E-Mail oder per Post.
Weitere Informationen zum Landesentwicklungsplan Windenergie im Landesportal unter www.schleswig-holstein.de/windenergie.
Quelle: Text und Grafik von der Website der Landesregierung Schleswig-Holstein / bolapla-sh
Beitrag von Michael Zwicker
Erklärung der Gemeindevertretung Weddelbrook:
Für Demokratie und Freiheit, gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit
„Wir, die Weddelbrooker Gemeindevertreterinnen und
Gemeindevertreter mit unseren jeweiligen kommunalpolitischen
Fraktionen, treten für Demokratie und Freiheit ein.
Wir stehen für Toleranz, Respekt, Mitmenschlichkeit und ein
friedliches Zusammenleben in unserem Ort und in unserem Land. Für uns sind alle Bürger gleich, unabhängig von Herkunft, Religion,
geschlechtlicher Orientierung und politischer Überzeugung.
In unserer Gesellschaft dürfen Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und
Antisemitismus keinen Platz haben, denn sie sind
menschenverachtend und demokratiefeindlich. Gleiches gilt für
bekannt gewordene Absichten von Rechtsextremen, Menschen aus
unserem Land heraus zu drängen, wenn sie den populistischen
Vorstellungen von „Deutschtum“ nicht entsprechen.
Wir lehnen derartige Einstellungen entschieden ab und rufen die
Weddelbrooker Wahlberechtigten mit Blick auf die Europawahl (9.
Juni) und weitere anstehende Wahlen auf, gegen Hass und Hetze zu
stimmen, indem sie Parteien wählen, die Grundwerte wie Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit, soziale Gerechtigkeit und individuelle
Freiheit achten und vertreten.
Zudem appellieren wir an alle wahlberechtigten und auch (noch) nicht
wahlberechtigten Bürger, sich aktiv für eine offene und gerechte
Gesellschaft zu engagieren, sei es hier in Weddelbrook oder auf
anderen Ebenen. Denn Extremismus betrifft uns alle und gefährdet den
sozialen Zusammenhalt.“
Weddelbrook, 25. April 2024
Diese Erklärung hat Gemeindevertreter Carsten Schweder (Fraktionssprecher der Freien Wählergemeinschaft Weddelbrook, FWW) in der Sitzung der Gemeindevertreter/innen am 25. April 2024 vorgeschlagen. Sie wurde lobend zur Kenntnis genommen und wird auch auf der Gemeinde-Website (www.weddelbrook.de) veröffentlicht. Den Text der Erklärung haben Carsten Schweder (FWW-Vorsitzender) und Michael Zwicker (FWW-Schriftführer) gemeinsam formuliert.
Fragen, was ist! —> „Windpark Weddelbrook“
Seit der konstituierenden Sitzung im Juni 2023 ist die neu zusammengesetzte Gemeindevertretung mit Bürgermeister Norbert Wienck (Bürger für Weddelbrook, BfW) an der Spitze im Amt. Die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Weddelbrook (FWW) hält es für angebracht, Wahlkampfaussagen sowie Entscheidungen des Bürgermeisters zu hinterfragen. In der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung (Dienstag, 7. November 2023, Dorfhaus) wurden zum Thema „Windpark Weddelbrook“ folgende drei Fragen gestellt:
Hintergrund-Info: Die Energiequelle GmbH aus Zossen (Brandenburg) plant einen Windpark am Weg „Kaling“ im Außenbereich der Gemeinden Föhrden-Barl und Weddelbrook mit drei Anlagen vom Typ Vestas V-150: Nabenhöhe 148 Meter, Rotordurchmesser 150 Meter, Gesamthöhe 223 Meter, Leistung 6 Megawatt (MW) pro Anlage. (Zum Vergleich die fünf Anlagen zwischen Weddelbrook und Lentföhrden: Nabenhöhe 125 Meter, Rotordurchmesser 133 Meter, Gesamthöhe 191,5 Meter, Leistung 4,8 MW.)
Weddelbrook als sogenannte Standortgemeinde (für zwei der drei Anlagen am „Kaling“) hat über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB im Rahmen des Antragsverfahrens zu befinden. Stehen Belange nach § 35 BauGB (Naturschutz, Landschaftsschutz, Verschandelung des Landschaftsbildes, Erholungswert und ähnliche öffentliche Belange) dem Vorhaben entgegen, ist das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Die Freie Wählergemeinschaft ist nach wie vor davon überzeugt, dass mit dem Bau der drei Windkraftanlagen u.a. der Artenschutz und die Biodiversität massive Schäden nehmen werden. Deshalb lehnt die FWW das Projekt ab.
Dass Bürgermeister Wienck als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde Weddelbrook im Alleingang das Einvernehmen erteilt hat, ist – rein rechtlich betrachtet – nicht zu beanstanden: Er durfte es kraft seines Amtes. Die Fraktion der FWW kritisiert jedoch, dass der Bürgermeister bei einem derartigen Projekt mit wahrscheinlich erheblichen Auswirkungen auf die Natur es nicht für nötig hielt, sowohl alle anderen Gemeindevertreter als auch allgemein die Weddelbrooker:innen zeitnah zu informieren.
Dabei steht doch im Wahlprogramm auf der BfW-Website: „Der Windpark Weddelbrook befindet sich noch in der Planung. (…) Eine öffentliche Veranstaltung mit dem Betreiber ‚Energiequelle‘ findet am 22. Juni 2023 statt. Wir wollen einen konstruktiven Dialog mit den Betreibern, damit die Gemeinde und die Bürger:innen von Weddelbrook einen größtmöglichen Nutzen aus der lokalen Energiegewinnung ziehen.“
Außerdem ist auf der BfW-Website zu lesen: „Offenheit und Transparenz stehen ganz oben auf unserer Liste …“
Stichwort Transparenz: Die für den 22. Juni 2023 angekündigte öffentliche Info-Veranstaltung wurde kurz zuvor abgesagt, ein Ersatztermin allerdings in Aussicht gestellt. Auf die Frage eines FWW-Mitgliedes in der Bürgerfragestunde der Sitzung der Gemeindevertretung am 13. Juli, ob es eine öffentliche Info-Veranstaltung geben werde, antwortete Bürgermeister Wienck: „Davon gehe ich aus“. Doch sieben Wochen später in der Gemeindevertretersitzung am 5. September erklärte der Bürgermeister auf Nachfrage des Bürgers, dass keine öffentliche Info-Veranstaltung mehr geplant sei. Transparenz?
Verfasser: Carsten Schweder (Vorsitzender FWW) + Michael Zwicker (Schriftführer FWW)
Kontakt: info@fww-weddelbrook.de
Die Antworten des Bürgermeisters:
Frage FWW: Warum hat Bürgermeister Norbert Wienck – ohne vorherige Rücksprache mit der Gemeindevertretung – das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch im Rahmen des Antragsverfahrens für die geplanten Windkraftanlagen im Bereich „Kaling“ zwischen Weddelbrook, Hitzhusen und Föhrden-Barl erteilt?
Antwort Norbert Wienck: Diese Frage enthält neben dem Warum auch die Behauptung, etwas ohne vorherige Rücksprache mit der Gemeindevertretung getan zu haben. Zuerst zum Warum: Mit meiner Entscheidung habe ich Willen und Auftrag unserer Wähler zum Thema erneuerbare Energien umgesetzt. Und ich habe mich hierbei an die rechtlich vorgegebenen Verfahrensschritte gehalten. Die Behauptung, dass dieser Vorgang ohne vorherige Rücksprache mit der Gemeindevertretung erfolgt ist, ist falsch. Ich habe sehr wohl Teile der Gemeindevertretung (hier konkret die Fraktionen der CDU und BFW) auf Arbeitsebene kontaktiert und die Meinung eingeholt. Die Abfrage bei der FWW erschien mir nach deren Aussagen im Wahlkampf entbehrlich, wie in dem neuerlichen Statement auf der Homepage der FWW aktuell bestätigt wird.
Frage FWW: Wann genau hat der Bürgermeister das gemeindliche Einvernehmen erteilt?
Antwort Norbert Wienck: Am 4. August 2023.
Frage FWW: Warum wurden bislang die anderen Gemeindevertreter und auch die anderen Weddelbrooker:innen nicht informiert?
Antwort Norbert Wienck: Ich bin angetreten mit dem Anspruch, für die Gemeinde sach- und zielorientiert gute politische Arbeit zu leisten. In der Thematik Windkraft sind alle Argumente mehrfach ausgetauscht worden, es gibt unterschiedliche Überzeugungen, die offensichtlich unverrückbar sind. Um mit einer solchen Information, die zu der eigentlichen Frage nichts mehr beiträgt, nicht wieder in die Wahlkampfzeit zurückzufallen, habe ich mich entschlossen, hier nicht aktiv zu informieren. Das haben für mich in der Zwischenzeit andere Personen getan. Und das genau mit dem Ziel, die emotionale Wahlkampfatmosphäre am Kochen zu halten. Was auffällt: wenn die Sachargumente nichts mehr hergeben, dann muss eben ein personalisiertes Feindbild her. Trotz allem werde ich weiter versuchen, im Sinne der Gemeinde mit allen Gemeindevertretern konstruktiv zusammen zu arbeiten.
Anmerkung und Empfehlung der FWW:
Bürgermeister Wienck und seine BFW-Fraktion sollten sich an ihre Wahlversprechen erinnern und daran halten, steht doch im Wahlprogramm u.a.:
FWW – Die Wählergemeinschaft mit viel kommunalpolitischer Erfahrung