Seit dem 29. April 2025 konnten online auf BOB-SH eingesehen werden:
– Landesverordnung „Windenergie an Land“ im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEPWindVO);
– Plantext zu Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land einschließlich Begründung (Anlage 1 zu § 1 LEPWindVO);
– Umweltbericht (Anlage 3 zu § 1 LEPWindVO).
– Karte zum Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land mit Zielen der Raumordnung:

Der Verordnungsentwurf, die Planunterlagen sowie ergänzende Unterlagen konnten auch bei der Landesplanungsbehörde (Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel) vom 21. Mai bis einschließlich 21. Juli eingesehen werden.
In diesem Zeitraum konnten die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ihre Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollten elektronisch übermittelt werden über die Online-Beteiligungsplattform BOB-SH mit der Internetseite www.bolapla-sh.de oder per E-Mail an windenergiebeteiligung@im.landsh.de oder per Post an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein / Landesplanungsbehörde 7 Referat IV 64, Düsternbrooker Weg 9224105 Kiel.
Stellungnahmen in mündlicher Form waren ausgeschlossen (§ 5 Absatz 6 Satz 3 LaplaG). Alle Stellungnehmenden wurden gebeten, ihre Stellungnahme der Landesplanungsbehörde nur einmal zu übermitteln, entweder über die Online-Beteiligungsplattform BOB-SH, per E-Mail oder per Post.
Weitere Informationen zum Landesentwicklungsplan Windenergie im Landesportal unter www.schleswig-holstein.de/windenergie.
Quelle: Text und Grafik von der Website der Landesregierung Schleswig-Holstein / bolapla-sh
Beitrag von Michael Zwicker

